+++ EU-Parlament beschließt Verbot von Bargeldgeschäften über 10.000 EURO +++
Mit den neuen EU-Gesetzen zum Verbot von Bargeldgeschäften über 10.000 Euro und den strengen Regelungen des Geldwäschegesetzes werden Anleger vor neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere Käufer und Verkäufer von Edelmetallen wie Gold und Silber sind von diesen Veränderungen betroffen. Die Anonymität großer Bargeldtransaktionen wird eingeschränkt, und Herkunftsnachweise werden zunehmend zur Pflicht.
Für Anleger, die ihre finanzielle Privatsphäre wahren und flexibel bleiben möchten, ergibt sich eine klare Empfehlung: Tauschen Sie große Edelmetallstücke, wie Barren ab 250 Gramm, in kleinere Stückelungen um. Warum das wichtig ist und welche Vorteile das für Sie hat, erläutern wir im Folgenden.
Nachteile großer Stückelungen:
Meldepflichten und Herkunftsnachweise (aktuell noch bis 10.000 EUR)
Verlust der Privatsphäre
keine Teilverkäufe möglich
Schwer handelbare, oft nur als Schmelzware akzeptierte große Barren
Vorteile mit kleinen Münzen und Barren:
Anonym kaufen: Bleiben Sie unterhalb der Meldegrenze und vermeiden Sie Herkunftsnachweise.
Flexibel handeln: Einzelverkäufe sind möglich – perfekt für Ihre Liquidität.
Leicht handelbar: Standardisierte kleine Stückelungen sind weltweit gefragt.
Privatsphäre schützen: Kein Verlust an Diskretion bei kleineren Transaktionen.
1. Flexibilität bei Handel und Teilverkäufen
Große Stückelungen, wie Barren von 250 Gramm oder mehr, schränken die Flexibilität deutlich ein. Teilverkäufe sind mit diesen großen Einheiten kaum möglich, was Anleger in Krisensituationen oder bei unerwarteten finanziellen Bedürfnissen vor Herausforderungen stellt. Mit kleineren Einheiten, wie 1-10 Gramm Barren oder Münzen, behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Investments.
2. Einfache Nutzung im Krisenfall
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten oder bei einem möglichen Vertrauensverlust in Fiat-Währungen wie den Euro sind kleine Edelmetalleinheiten praktischer. Sie eignen sich besser als Tauschmittel im Alltag, da ihr Wert näher an dem von alltäglichen Verbrauchsgütern liegt. Beispielsweise können Sie mit einer kleinen Münze oder einem 5-Gramm-Barren einfacher handeln als mit einem großen Barren im Wert von mehreren tausend Euro.
3. Bessere Wiederverkaufsbedingungen
Große Einheiten werden von Privatpersonen selten nachgefragt und oft zu niedrigeren Preisen angekauft. Händler stufen sie häufig als sogenannte „Schmelzware“ ein und geben sie direkt an Scheideanstalten weiter. Kleine Stückelungen hingegen sind beliebter und werden zu besseren Konditionen gehandelt.
4. Erhöhte Akzeptanz durch Münzen
Gold- und Silbermünzen sind durch ihre Prägung und das Münzbild weithin bekannt. Sie werden leicht erkannt und im Handel zwischen Privatpersonen bevorzugt. Dadurch steigert sich ihre praktische Verwendbarkeit im Vergleich zu anonymen Barren.
1. Strenge Vorgaben bei Bargeldgeschäften
Mit dem neuen EU-Gesetz, das 2027 in Kraft tritt, werden Bargeldgeschäfte über 10.000 Euro vollständig verboten. Bereits heute sind solche Transaktionen mit strengen Nachweispflichten verbunden, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Dies stellt eine erhebliche Einschränkung für Anleger dar, die anonym bleiben möchten.
2. Reduzierung der Freigrenze für Tafelgeschäfte
Das anonyme Tafelgeschäft, also der Kauf von Anlageedelmetallen ohne Ausweisdokument, ist aktuell nur noch bis zu einer Freigrenze von 1.999,99 Euro möglich. Diese Grenze lag 2019 noch bei 9.999,99 Euro, wurde aber im Zuge des Geldwäschegesetzes stark reduziert. Anleger müssen daher umdenken und ihre Strategien an die neuen Regelungen anpassen.
Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wird die Privatsphäre beim Kauf und Verkauf von Edelmetallen weiter eingeschränkt. Indem Sie große Stückelungen in kleinere Einheiten tauschen, erhöhen Sie Ihre Flexibilität und schützen Ihre finanzielle Unabhängigkeit. Insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten erweisen sich kleinere Barren und Münzen als praktische und wertstabile Lösung.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Bargeldverbot und Edelmetallinvestitionen
Spätestens bis 2027 tritt das neue EU-Gesetz zu Bargeldgeschäften von 10.000 Euro in Kraft.
Im Kern geht es darum, Ihre Edelmetalle zu verkaufen und anschließend vorteilhaftere Einheiten und Produkte zu erwerben. Nach einer kurzen Bedarfsanalyse werden Ihre Edelmetalle geprüft und angekauft. Anschließend erfolgt der Verkauf der praktischeren Produkte.
Derzeit ist lediglich ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In Zukunft werden jedoch entsprechende Herkunftsnachweise erforderlich sein, wodurch die Anonymität und damit auch der Schutz der Anonymität und Privatsphäre vollständig verloren gehen.
Kleinere Stückelungen sind oft aufgrund wesentlicher Vorteile deutlich sinnvoller als Große (1000 Gramm, 500 Gramm, 250 Gramm, 100 Gramm).
Anonym kaufen: Bleiben Sie unterhalb der Meldegrenze und vermeiden Sie Herkunftsnachweise.
Flexibel handeln: Einzelverkäufe sind möglich – perfekt für Ihre Liquidität.
Leicht handelbar: Standardisierte kleine Stückelungen sind weltweit gefragt.
Privatsphäre schützen: Kein Verlust an Diskretion bei kleineren Transaktionen.
Welche Stückelungen und Produkte für Sie am besten geeignet sind, ermitteln wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.
Die Kosten für einen Umtausch hängen von der Art und Menge der Edelmetalle ab. Als zertifizierter Edelmetallhändler profitieren wir jedoch von Direktanbindungen an Scheideanstalten und Hersteller, wodurch wir Ihnen eine kostengünstige Abwicklung – insbesondere im Vergleich zu Banken oder kleineren Goldhändlern – anbieten können.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Wir stehen Ihnen täglich von Mo.- Fr. von 09:30 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Dennoch können Sie uns vorab kontaktieren, damit wir uns optimal auf Ihren Besuch vorbereiten können.
Weiterführende Informationen finden Sie u.a. auf folgenden Webseiten.
VIO GOLD Regensburg
Furtmayrstr. 47
93053 Regensburg
9.30 - 18.00 Uhr
9.30 - 17.00 Uhr
KUNDENPARKPLÄTZE VOR ORT
VIO GOLD Straubing
Fraunhoferstr 17
94315 Straubing
10.00 - 17.00 Uhr
10.00 - 16.00 Uhr
KUNDENPARKPLÄTZE VOR ORT